Minijobbörse
Träger:
Neue Arbeit Siegerland gGmbH (NAS)

Durch die Einrichtung einer stadtteilbezogenen Minijob-Börse sollen Haushalte im gesamten Stadtgebiet Siegen gewonnen werden, einen Minijob neu einzurichten oder ggf. eine bereits vorhandene "schwarzarbeitende" Haushaltshilfe, die ihren Wohnsitz am Fischbacherberg hat, über die Minijob-Börse anzumelden. Dieses Projekt ist besonders für Frauen vorgesehen. Die gesetzlichen Regelungen für die Entrichtung der Pauschalabgaben, zum Bundesurlaubsgesetz und zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden eingehalten.

Über die Tätigkeit in einem bezahlten Minijob können die Teilnehmerinnen wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden und erste Erfahrungen mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen. Die Teilnehmerinnen werden bei der Minijob-Börse, das heißt beim Träger Neue Arbeit Siegerland, eingestellt auf maximal 400 Euro Basis. Andererseits werden Kunden akquiriert, das sind interessierte Haushalte, die dann für eine festgelegte Anzahl von Stunden pro Woche die Haushaltshilfe bei der Minijob-Börse anfordern. Um die Teilnehmerinnen tätigkeitsbegleitend im Bereich Hauswirtschaft und Krankenpflege zu qualifizieren, ist geplant, eine Übungswohnung am Fischbacherberg anzumieten, um in den genannten Bereichen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zu schulen.

Durch die Fördermittel ist es möglich, die Stelle einer Koordinatorin / Anleiterin einzurichten. Zu deren Aufgabengebieten gehört:

  Beratung und Auswahl von arbeitslosen Frauen des Fischbacherberges für die Teilnahme    Akquise und Beratung von Haushalten, die eine Haushaltshilfe einstellen wollen    Einsatzplanung der Minijobberinnen in den Haushalten    Qualifizierungsplanung der Teilnehmerinnen

Als Beitrag des Trägers Neue Arbeit Siegerland ist vorgesehen, dass die Frauen eine befristete ordnungsgemäße Anstellung mit Arbeitsvertrag auf der Basis der gesetzlichen Minijob – Regelungen erhalten.

Fazit

Es war sehr mühsam, die „Hatz-IV-Bezieherinnen“ dazu anzuhalten, einen Minijob anzunehmen, da leider im Förderzeitraum die Anrechnung von Minijob-Einkünften sich noch vermindernd auf das ALG II auswirkt. Der Träger hätte sich eine positivere Einstellung der Frauen zum Hinzuverdienen gewünscht.

Die Frauen haben gerne und motiviert an dem Projekt teilgenommen. Die tat-sächliche Motivation zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt ist nicht so deutlich ausgeprägt, da die TN-innen trotz zusätzlicher beruflicher Tätigkeit letztlich nicht wesentlich mehr Einkünfte haben, weil das Einkommen auf ihr ALG II angerechnet wird. Der Freibetrag ist nur sehr gering. Ob die Motivation evtl. steigt, wenn ab August 2005 der Freibetrag auf 100 € heraufgesetzt wird, bleibt dahingestellt.